5.Schlussbemerkung

Häusliche Gewalt als Partnerschaftsgewalt ist, wenn Kinder und Jugendliche sie miterleben, ein Kinderschutzthema. Kinderschutz ist dabei jedoch – auch vor dem Hintergrund des rechtlichen Rahmens – nur eine von mehreren Linsen, durch die Fachkräfte auf die Gewalt, die Rechte und Bedürfnisse der einzelnen beteiligten Personen sowie das Konflikt- und Beziehungsgeschehen blicken. Bei Partnerschaftsgewalt darf Praxis daher weder das Kinderschutzthema ausblenden noch ihren Auftrag so reformulieren, dass Frauen als Mütter und mehrheitlich Betroffenen allein auf ihre Verantwortung für den Schutz ihrer Kinder reduziert und die Folgen des Gewalterlebens auf sie ausgeblendet werden oder dass Männer als Väter/Partner und mehrheitlich Gewaltausübende aus der Verantwortung für die Beendigung der Gewalt sowie die Sicherstellung des Schutzes des Kindes entlassen werden.