1.Einleitung

Häusliche Gewalt ist Vieles zugleich. Sie ist ein Menschen- und Grundrechtsthema, weil es etwa ohne Zweifel die Würde eines Menschen verletzt, in oder nach einer Partnerschaft bzw. Ehe geschlagen, vergewaltigt, kontrolliert und gedemütigt zu werden. Sie ist ein soziales Problem in dem Sinne, dass häusliche Gewalt aus dem Bereich des nur Privaten herausgeholt werden konnte und als gesellschaftliches Problem Anerkennung gefunden hat (für die Definition sozialer Probleme s. a. Groenemeyer, 1999). Entsprechend gibt es, wenn auch mit Abstufungen in der empfundenen Wichtigkeit und einer manchmal gewissen Ratlosigkeit hinsichtlich einer praktischen gesamtgesellschaftlichen Strategie, breite Übereinstimmung, dass es richtig ist, etwas gegen häusliche Gewalt zu unternehmen. Sie ist ein Geschlechterthema und die manchmal aufgeheizten Diskussionen darum, wie sich die Häufigkeiten zueinander verhalten, mit der Männer und Frauen in Partnerschaften zu Gewalt greifen (Hamby, 2014; Johnson, 2011), kann nur so verstanden werden, dass damit gleichzeitig sehr grundlegende Themen der Geschlechterverhältnisse besprochen werden. Weiter ist häusliche Gewalt ein Gesundheitsthema, weil körperliche Verletzungen und psychische Erkrankungen eine Folge sein können. Und nicht zuletzt ist sie ein Kindeswohlthema. Um diesen letzten Aspekt, den Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Kindeswohl, geht es in diesem Grundlagentext. Für einige Institutionen und die dort arbeitenden Fachkräfte ist der Kindeswohlaspekt zentral (z. B. die Jugendämter), für andere nicht. Frauenhäuser, Hilfetelefon und Polizei engagieren sich beispielsweise auch dann, wenn es gar keine Kinder gibt. Weil aber in vielen Fällen Kinder vorhanden sind, ist der Kindeswohlaspekt für alle Institutionen zunehmend wichtig geworden.