Gefährdungen bei häuslicher Gewalt erkennen

In unserem Beispiel gibt es mehrere Hinweise auf Risiken im Kontext häuslicher Gewalt, die in der weiteren Beratung im Blick behalten werden sollten.

  • Der Partner wollte kein Kind, nun lebt er aber mit einem Stiefkind und dem eigenen Baby. Das führt zu Spannungen. Er hat ein Problem mit Störungen durch die Kinder, auf die er strafend reagiert.

  • Die Klientin ist mit ihrer kleinen Tochter zu ihm in seine Wohnung gezogen, möglicherweise hat deshalb nur er den Mietvertrag unterschrieben. Das wäre kein Hindernis, wenn eine polizeiliche Wegweisung erfolgen muss oder eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt wird (s. a. Lerneinheit 10 Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz). Aber es gibt der Klientin ein Gefühl der Abhängigkeit, das verunsichert.

  • Er macht die Partnerin für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Sie wird versuchen, die Kinder nicht zum Problem werden zu lassen. Das kann zu Überforderungen der Kinder führen, die sich nicht altersgemäß bewegen können, sondern mäuschenstill werden.

  • Er schlägt die Partnerin, wenn er die Situation Zuhause als belastend empfindet. Sie wird viel dafür tun, weitere Belastungen zu vermeiden. Das kann z. B. bedeuten, dass sie einen Babysitter als Lösung nicht durchsetzen wird, wenn das einen Konflikt mit dem Partner auslöst.