4.Partnerschaftsgewalt und elterliche Erziehung, Bindung sowie kindliche Entwicklung

Ob bei ungehindertem Geschehensablauf ohne helfende oder schützende Intervention eine Schädigung und damit eine Kindeswohlgefährdung zu erwarten ist oder ob Eltern bereit und in der Lage sind, diese abzuwenden (§ 1666 Abs. 1 BGB), hängt wesentlich vom elterlichen Erziehungsverhalten ab. Zum einen geht Partnerschaftsgewalt deutlich gehäuft einher mit Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (4.1). Zum anderen gibt es eine Reihe von Erkenntnissen zu elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenzen im Kontext von durch Partnerschaftsgewalt belasteten Familien (4.2). Gewaltbelastung in Familien hat Auswirkungen auf die Bindung von Kindern zu ihren Eltern (4.3 und 4.4).