Unabhängig davon, welch unterschiedliche Erziehungs- und Beziehungskompetenzen Mütter auch im Kontext von häuslicher Gewalt zeigten, bleibt unbenommen, dass Kinder bei Partnerschaftsgewalt hoch belastet sind, ob sie nun Zeuge oder auch selber Opfer von Gewalt sind (Kindler, 2013). Bei Partnerschaftsgewalt sind Kinder involviert. Die Übergänge zwischen Zeuge-Sein und Opfer-Sein sind fließend. Es ist ein nicht selten geäußerter Trugschluss, auch unter Fachkräften, dass Kinder und besonders kleine Kinder Gewalt zwischen Partnern nicht mitbekämen. Wenn, wie meist, der Vater gewalttätig ist, ist die Gewaltausübung unterschiedlich intensiv. Sie erstreckt sich, in unterschiedlicher Ausprägung, von emotional misshandelndem Verhalten, wie Herabsetzen, Demütigen, Einschüchtern oder Terrorisieren bis hin zu körperlicher Misshandlung. Schlimmstenfalls können Mütter ihr Kind aufgrund ihrer eigenen Hilflosigkeit nicht vor der emotionalen und / oder körperlichen Misshandlung des Vaters schützen. In kritischen Fällen geht es dann letztlich um – nicht gewollte – Vernachlässigung. Neben den hinlänglich bekannten Kriterien vernachlässigenden Verhaltens, nämlich die fehlender bzw. unzureichender Erfüllung von emotionalen, medizinischen oder bildungsbezogenen Bedürfnissen, wird auch als Vernachlässigung definiert, wenn Eltern die Sicherheit ihres Kindes nicht gewährleisten (können). Neben unzureichender Beaufsichtigung trifft dies dann zu, wenn Eltern ihr Kind nicht aus einer gewalttätigen Umgebung herausnehmen (s. a. Leeb et al., 2008, S. 11-16).