Vielleicht möchten Sie sich den Videoclip nach diesen Reflexionen erneut ansehen. Sehen Sie die Situation jetzt anders?

Video „Beratung bei Kindeswohlgefährdung“ 

   

   

Wenn beide Gefährdungen – die mangelnde Aufsicht des Babys = Kindeswohlgefährdung – und die häusliche Gewalt gegen die Kindesmutter = Gefährdung der Mutter und auch der Kinder gleichzeitig in einer Beratungssituation Thema werden, besteht die Gefahr,

  • dass von Seiten der Frauenberatung gedacht wird, das Thema Kinderschutz zerstöre die Beratungsbeziehung zur Frau bzw.

  • dass von Seiten des Kinderschutzes gedacht wird, Partnerschaftsgewalt führe dazu, dass Müttern Druck gemacht werden muss.

Um diese genannten Fehlinterpretationen aus Richtung der beiden Arbeitsfelder zu vermeiden, sind Kenntnisse zu Dynamik und Risiken bei häuslicher Gewalt erforderlich (s. a. Lerneinheit 2 Gewaltverhältnisse und Gewaltdynamiken und Lerneinheit 17  Kindeswohlabklärung).